In der Privaten Haftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung gilt, folgendes:
Versichert sind Schäden, die Mitfahrende durch das Öffnen einer Kraftfahrzeugtür einem Dritten zufügen.
Voraussetzung ist, dass
- es sich um einen Sachschaden handelt,
- Sie zum Schadenszeitpunkt das Kfz gefahren haben und
- die mitfahrende Person nicht Halter:in, Besitzer:in oder Eigentümer:in des Fahrzeugs ist, dessen Tür geöffnet wurde.
Wir zahlen maximal 10.000 Euro pro Versicherungsfall und Versicherungsjahr.
Kann die mitfahrende Person aus einer anderen Haftpflichtversicherung gleichartigen Versicherungsschutz erhalten, entfällt insoweit der Versicherungsschutz aus dieser Privathaftpflichtversicherung.