In der Privaten Haftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung gilt, folgendes:
Wenn Sie beim Gebrauch eines Kfz, das Ihnen unentgeltlich und gefälligkeitshalber überlassen wurde, einen Schaden verursachen und der Halter bzw. die Halterin des Fahrzeugs deshalb seine/ihre Kfz-Versicherung(en) in Anspruch nehmen muss, sind Sie von der vorliegenden Privathaftpflichtversicherung geschützt, wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen:
- Der Halter bzw. die Halterin des Fahrzeugs ist keine mitversicherte Person.
- Das Fahrzeug ist nicht als Selbstfahrer-Vermietfahrzeug zugelassen.
- Die Nutzung wurde vor Fahrtantritt durch den/die Halter:in bzw. den/die Eigentümer:in genehmigt und erfolgte ausschließlich zu privaten Zwecken.
- Bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen Pkw, ein Kraftrad und/oder Wohnmobil mit einem Gesamtgewicht von maximal 4 Tonnen oder um einen zulassungspflichtigen Kfz-Anhänger.
Unsere Leistung beinhaltet:
- die Mehrprämie, die für die Kfz-Versicherung zu zahlen ist, weil der Schadenfreiheitsrabatt zurückgestuft wurde. Die Erstattung ist auf einen Zeitraum von fünf Jahren ab der Rückstufung begrenzt;
- die Selbstbeteiligung der Kfz-Kaskoversicherung.
Voraussetzung für eine Entschädigungsleistung ist ein Regulierungsnachweis des Kfz-Versicherers, aus dem sich die Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts ergibt.
Kein Versicherungsschutz besteht
- für die Beschädigung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen der Kfz;
- für Kfz, die Ihnen zum dauerhaften und regelmäßigen Gebrauch überlassen wurden
(z. B. Firmen-Pkw, Dienstwagen oder eigene Leasingfahrzeuge).