In der Privaten Haftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung gilt, folgendes:
Haftpflichtrisiken, die dadurch entstehen, dass Sie im Ausland ein Fahrzeug anmieten, sind vom Versicherungsschutz gedeckt, wenn in einem Schadensfall der örtliche Kraftfahrzeug- Haftpflichtversicherungsschutz des Fahrzeugs nicht ausreicht, um die geltend gemachten Schadenersatzansprüche in voller Höhe zu befriedigen.
In diesem Fall leisten wir aus der vorliegenden Privathaftpflichtversicherung ergänzenden
Versicherungsschutz, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Bei dem angemieteten Fahrzeug handelt es sich um einen Pkw, ein Kraftrad und/oder
Wohnmobil mit einem Gesamtgewicht von maximal 4 Tonnen; mitgeführte Wohn-, Gepäck- oder Bootsanhänger sind jeweils mitumfasst. - Das Fahrzeug wurde ausschließlich für die private Nutzung angemietet.
- Sie haben das Fahrzeug in einem europäischen Staat, auf den Kanarischen Inseln, den Azoren oder in den Mittelmeer-Anliegerstaaten angemietet.
Kein Versicherungsschutz besteht, wenn
- die Leistungen der Kfz-Haftpflichtversicherung des angemieteten Fahrzeugs aus anderen Gründen nicht oder nicht vollständig leistet (z. B. weil Sie vorsätzlich gehandelt oder unter Alkoholeinfluss gefahren sind);
- die Person, die beim Eintritt des Schadensfalls am Steuer saß, nicht berechtigt war, das Fahrzeug zu nutzen, nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hatte oder infolge des Genusses von Alkohol, Medikamenten oder sonstigen berauschenden Mitteln nicht in der Lage war, das Fahrzeug sicher zu führen;
- das angemietete Fahrzeug, dessen Zubehör oder Ladung beschädigt wurde.
Alle Regelungen in dieser Punkte gelten in gleicher Weise, wenn Sie das Fahrzeug im Inland angemietet und ausschließlich im Ausland genutzt haben.