In der Privaten Haftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung gilt, folgendes:
Der Gebrauch bzw. die Nutzung folgender Fahrzeuge ist über die vorliegende Privathaftpflichtversicherung versichert:
- Fahrräder mit elektrischer Tretunterstützung, sofern die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 25 km/h (mit Motorhilfe) nicht übersteigt;
- Kfz und Kfz-Anhänger, bei denen jeweils keine Pflicht zur Kennzeichnung besteht, sei es durch ein amtliches Kennzeichen oder ein Versicherungskennzeichen; neben nicht zulassungspflichtigen Anhängern und nicht zugelassenen Kfz, wie z. B. Pkws oder Motorrädern, können das z. B. Aufsitz-Rasenmäher und Golfcaddies (bei Nutzung auf dem Golfplatz) sein;
- Modell- und Spielfahrzeuge (einschl. Fernsteuerung) sowie Gokarts, sofern diese auf Kartbahnen genutzt werden, die nur von Gokart-Fahrenden und Betriebspersonal betreten werden dürfen;
- Krankenfahrstühle mit Hilfsmotor, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 6 km/h nicht übersteigt.
Dabei dürfen alle aufgeführten Fahrzeuge nur von berechtigten Personen genutzt werden.
Eine Berechtigung liegt vor, wenn jemand das Fahrzeug mit Wissen und Willen der Person nutzt, der das Fahrzeug gehört oder die es in Besitz hat.
Sofern für die Nutzung der Fahrzeuge auf öffentlichen Wegen und Plätzen eine Fahrerlaubnis erforderlich ist, muss die zur Nutzung berechtigte Person diese zum Zeitpunkt des Schadens besitzen.
Zudem darf ihr das Fahren nicht durch ein Gericht oder eine Behörde verboten worden sein.
Als Versicherungsnehmer:in haben Sie dafür zu sorgen, dass Fahrzeuge nur von berechtigten Personen mit der erforderlichen Fahrerlaubnis genutzt werden.