In der Privaten Haftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung gilt, folgendes:
Es besteht Versicherungsschutz, wenn Sie entgeltlich oder unentgeltlich als Tagesmutter oder -vater fremde minderjährige Kinder beaufsichtigen und betreuen.
Voraussetzung ist, dass
- die Betreuung in Ihrem eigenen Haushalt erfolgt (eingeschlossen sind die Nutzung Ihres Gartens und Ausflüge) und
- nicht im Auftrag von Betrieben oder sonstigen Institutionen stattfindet, wie z. B. Kinderhorten, Kindertagesstätten oder Betriebskindergärten.
Der Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn Sie die Tätigkeit als Gewerbe/Beruf ausüben.
Mitversichert ist Ihre persönliche gesetzliche Haftpflicht aus der Aufsichtspflicht gegenüber den zur Betreuung übernommenen Kinder.
Ferner gilt für die Dauer des Aufenthalts bei Ihnen auch die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Kinder als mitversichert.
Mitversichert sind außerdem Ansprüche der Tageskinder untereinander sowie Ansprüche der Tageskinder gegen die Tageseltern und deren Kindern.
Kein Versicherungsschutz besteht dagegen für Ansprüche aus dem Abhandenkommen von Sachen (auch Wertsachen und Geld) der betreuten Kinder.
Sofern die Tageskinder gleichartigen Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag erhalten, geht dieser Fremdvertrag vor. In diesem Fall besteht also
kein Versicherungsschutz über die vorliegende Privathaftpflichtversicherung.
Unabhängig von einem anderweitigen Versicherungsschutz der Kinder sind Ansprüche gegen die Tageseltern stets von der vorliegenden Privathaftpflichtversicherung gedeckt.