In der Privaten Haftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung gilt, folgendes:
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus den Gefahren einer ehrenamtlichen Tätigkeit bzw. einer freiwilligen sozialen Tätigkeit, für die Sie kein Arbeitsentgelt erhalten.
Dazu zählen insbesondere:
- die Kirchen- und Jugendarbeit,
- die Kranken- und Altenpflege,
- ein Engagement im Bereich der Integration von Geflüchteten sowie
- die Mitarbeit in Vereinen, Bürgerinitiativen, Parteien, Interessenverbänden sowie Nachbarschaftsgemeinschaften.
Ob die Tätigkeit im Rahmen eines organisierten Freiwilligendienstes (z. B. FSJ oder Bundesfreiwilligendienst) erfolgt oder nicht, spielt keine Rolle.
Der Versicherungsschutz umfasst auch Ihre gesetzliche Haftpflicht aus den Gefahren einer übernommenen Vormundschaft, Pflegschaft oder rechtlichen Betreuung für einen anderen Menschen . Voraussetzung ist, dass das Vormundschaftsgericht Sie eingesetzt hat und es ist nicht Ihr Beruf ist, die Aufgabe zu übernehmen.
Für die Dauer Ihres Einsatzes ist auch die persönliche gesetzliche Haftpflicht der betreuten Person mitversichert.
Sofern Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag besteht (z. B. Vereinshaftpflichtversicherung), entfällt die Mitversicherung über die Privathaftpflichtversicherung.
Nicht versichert sind
- die Ausübung eines hoheitlichen bzw. öffentlichen Ehrenamtes (Bürgermeister:in, gewähltes Mitglied eines Gemeinderates oder einer vergleichbaren Vertretung in Städten und Kreisen, Laienrichter:in, Wahlhelfer:in),
- die Mitarbeit bei einer freiwilligen Feuerwehr oder beim Technischen Hilfswerk,
- die Mitgliedschaft in Aufsichtsräten von Kammern, Stiftungen, Genossenschaften oder
anderen Institutionen; - Ehrenämter mit Berufscharakter (z. B. Betriebs- oder Personalrat, Versicherungsälteste:r, Berufsbetreuer:in oder vergleichbare Ämter).