In der Privaten Haftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung gilt, folgendes:
Versichert ist auch Ihre gesetzliche Haftpflicht als Bauherr:in von Bauvorhaben an den versicherten Risiken ("selbst genutzter oder Vermieteter Haus-und Grundbesitz sowie Land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen").
Der Umfang des Versicherungsschutzes hängt von der Bausumme ab:
- Bauvorhaben bis zu einer Bausumme von 100.000 Euro: Versicherungsschutz besteht auch für die Planung und Bauleitung einschließlich Eigen- und Nachbarschaftsleistungen, sofern es sich um An- oder Umbauten bzw. Sanierungs- und Erweiterungsbauten handelt. Gleiches gilt für Neubauten, sofern diese dann zu den mitversicherten Immobilien zählen. Für Bauvorhaben im Ausland besteht kein Versicherungsschutz.
- Luft-, Erd- und Wasserwärmanlagen (Geothermieanlagen),
- Bauvorhaben mit einer Bausumme über 100.000 Euro: Versicherungsschutz besteht, sofern Sie die Planung und Bauleitung an Dritte abgegeben haben. Eigen- und Nachbarschaftsleistungen sind mitversichert. Gleiches gilt für Neubauten, sofern diese dann zu den mitversicherten Immobilien zählen. Für Bauvorhaben im Ausland besteht kein Versicherungsschutz.
In einem Versicherungsfall haben Sie die Höhe der Bausumme durch geeignete Belege nachzuweisen. In dem Fall, dass die Bausumme über 100.000 Euro liegt, ist außerdem nachzuweisen, dass Sie die Planung und Bauleitung an einen Dritten abgegeben hatten.
Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht von Personen, die Ihnen bei der Umsetzung Ihres Bauvorhabens helfen, für Schäden, die sie in Ausübung ihrer Tätigkeiten Dritten zufügen.
Voraussetzung ist, dass Sie die Bauhelfer:innen vor Eintritt des Schadensfalles ordnungsgemäß bei der zuständigen gesetzlichen Unfallversicherung angemeldet haben.
Nicht versichert sind Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern, wenn ein Verstoß gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit vorliegt.