In der Privaten Haftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung gilt, folgendes:
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Betrieb und der Unterhaltung von Anlagen zur Energie- oder Wasserversorgung, sofern diese Anlagen zu den mitversicherten Objekten gehören.
Der Versicherungsschutz umfasst auch medizinische Geräte, soweit Ihnen diese auf Basis einer ärztlichen Verordnung zu Diagnose- oder Rehabilitationszwecken vorübergehend überlassen worden sind.
Das sind z. B.
- Photovoltaik- und Solaranlagen,
- Luft-, Erd- und Wasserwärmanlagen (Geothermieanlagen),
- Brunnen und
- Kleinwindkraftanlagen.
Der Versicherungsschutz umfasst auch die Einspeisung der Energie in das Netz eines Energieversorgers bzw. die Abgabe von Wasser in das Netz einer Wasserversorgers.
Kein Versicherungsschutz besteht, wenn die Energie bzw. das Wasser direkt an private oder gewerbliche Endverbraucher:innen abgegeben wird.