In der Privaten Haftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung gilt, folgendes:
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Inhaber:in der nachstehend genannten Objekte, sofern Sie diese ausschließlich zu privaten Zwecken nutzen und selbst bewohnen:
- eine oder mehrere Wohnungen (bei Wohnungseigentum als Sondereigentümer),
- ein Ferien- und/oder Wochenendhaus,
- ein Wohnwagen, der dauerhaft und fest an einem Ort installiert ist,
- ein im Inland gelegenes Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus.
Gärten, Garagen, Abstellräume und Teiche, die zu den genannten Objekten gehören, sind in den Versicherungsschutz einbezogen.
Versicherungsschutz besteht ferner für vorhandene Flüssiggastanks sowie Schrebergärten.