In der Privaten Haftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung gilt, folgendes:
Versicherungsschutz besteht für Ihre gesetzliche Haftpflicht aus den Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson.
Ausgeschlossen sind damit Gefahren, denen Sie im Rahmen Ihres Berufes oder hoheitlichen Amtes (z. B. als Schöffe oder Wahlhelferin) ausgesetzt sind.
Damit Versicherungsschutz dem Grunde nach besteht, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Eine Person macht Schadenersatzforderungen gegen Sie geltend.
- Die Forderungen beruhen auf gesetzlichen Regelungen des Privatrechts.
- Das Ereignis, das unmittelbar zum Schaden geführt hat, ist während der Wirksamkeit dieses Versicherungsvertrages eingetreten. Wann der Schaden verursacht wurde, spielt dagegen keine Rolle.
- Es handelt sich um einen Personenschaden, um einen Sachschaden oder um einen Vermögensschaden, der entweder die Folge eines Personen- oder Sachschadens ist oder nach den folgenden Bestimmungen ausdrücklich vom Versicherungsschutz umfasst ist.