In der Privaten Haftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung gilt, folgendes:
Mitversichert sind auch Personen, die Ihnen oder Mitversicherten in Notfällen Hilfe leisten.
Der Versicherungsschutz umfasst:
- Ansprüche, die gegen die Ersthelfer:innen gerichtet sind;
- Hilfeleistungen für Sie bzw. Mitversicherte sowie
- Aufwendungen, die den Ersthelfer:innen durch die Hilfeleistung selbst entstehen.
Der Versicherungsschutz greift auch im Falle von Regressansprüchen, die Sozialversicherungsträger gegen eine Person geltend machen, die Ihnen in einem Notfall geholfen hat.
Nicht versichert sind:
- Ansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten nach dem Sozialgesetzbuch VII handelt;
- Ersthelfende, die beruflich oder ehrenamtlich tätig sind (z. B. Feuerwehr- und Rettungsdienste oder Abschleppunternehmen).