In der Privaten Haftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung gilt, folgendes:
Personen, die Sie in Ihrem Haushalt beschäftigen, wie z. B. Haushaltshilfen, Kinderbetreuer:innen, Gärtner:innen oder Au-pairs, sind während der Tätigkeiten geschützt, die sie in Ihrem Auftrag ausführen.
Voraussetzung ist, dass Sie die Personen angestellt haben.
Alternativ genügt es, wenn die Personen vorübergehend im Rahmen einer Gefälligkeit Arbeiten in Ihrem Haushalt übernehmen (z. B. Gartenpflege während Ihres Urlaubs durch einen Nachbarn).
Der Versicherungsschutz greift auch im Falle von Regressansprüchen, die Sozialversicherungsträger gegen eine in Ihrem Haushalt beschäftigte Person geltend machen.
Nicht versichert sind dagegen Ansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten nach dem Sozialgesetzbuch VII handelt.