In der Privaten Haftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung gilt, folgendes:
Mitversichert sind außerdem Kinder, die Sie und/oder Ihr:e Partner:in vorübergehend oder auf Dauer als Vollzeit-Pflegekinder in den eigenen Haushalt aufgenommen haben und für die Sie „Hilfe zur Erziehung“ nach dem SGB VIII erhalten.
Für diese Kinder endet die Mitversicherung, sobald das Pflegeverhältnis erlischt (i. d. R. mit Erreichen der Volljährigkeit).
Erhalten Sie nach Vollendung der Voll-jährigkeit noch weitere Leistungen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe, bleibt der Versicherungsschutz bestehen, bis Sie keine Leistungen nach dem SGB VIII mehr erhalten.
Sind die Pflegekinder über einen anderen Haftpflichtversicherungsvertrag geschützt, so geht dieser vor.