In der Privaten Haftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung gilt, folgendes:
Ihre leiblichen Kinder sowie Ihre Stief- und Adoptivkinder sind immer mitversichert.
Dabei ist unerheblich, ob die Kinder mit Ihnen zusammenleben oder nicht.
Auch Kinder, die in einer Pflegeeinrichtung leben, sind mitversichert.
Gleiches gilt für die leiblichen Kinder sowie Stief- und Adoptivkinder Ihres Partners oder Ihrer Partnerin.
Der Versicherungsschutz für ein mitversichertes Kind endet erst dann, wenn das Kind die folgenden drei Voraussetzung erfüllt:
- Es wohnt nicht mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft.
- Es führt einen eigenen Haushalt. Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn das Kind zwar in einer eigenen Wohnung im selben Haus wohnt wie Sie, aber nach wie vor von Ihnen versorgt wird.
- Es erzielt Einkommen aus einer beruflichen Tätigkeit. Die Aufnahme eines Nebenjobs während des Studiums oder einer Ausbildung zählt nicht dazu.
Sind die Kinder über einen anderen Haftpflichtversicherungsvertrag geschützt, so geht dieser vor.