In der Elementarversicherung der Andsafe Versicherung gilt, folgendes:
1. Zahlungs- und Versicherungsperiode
Je nach Vereinbarung zahlen Sie uns die Beiträge jeweils für einen Monat, ein Vierteljahr, ein
halbes Jahr oder ein ganzes Jahr im Voraus (Zahlungsperiode).
Die Versicherungsperiode entspricht der vereinbarten Zahlungsperiode.
2. Umstellung der Zahlungsperiode
Haben wir vereinbart, dass Sie die Beiträge jeweils für einen Monat, ein Vierteljahr oder ein halbes Jahr zahlen, und geraten Sie mit der Zahlung eines Beitrags in Verzug, sind wir berechtigt, die Beiträge künftig jeweils für ein ganzes Jahr von Ihnen zu verlangen.