In der Elementarversicherung der Andsafe Versicherung sind folgende Schäden nicht versichert:
Nicht versichert sind Schäden, die durch die folgenden Gefahren entstehen:
- eine Sturmflut;
- durch eine Ausuferung der Nord- oder Ostsee;
- einen Vulkanausbruch;
- Grundwasser, es sei denn, dieses ist infolge von Witterungsniederschlägen oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern an die Erdoberfläche gedrungen;
- Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, eine Explosion, eine Implosion oder den
Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung, es sei denn
diese Gefahren wurden durch ein versichertes Erdbeben ausgelöst; - Trockenheit oder Austrocknung.
Mitwirkende Ursachen werden jeweils nur berücksichtigt, wenn sie in der vorstehenden Liste ausdrücklich genannt werden.
Nicht versichert sind außerdem Schäden
- an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind. Das gilt auch für die in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen.
- an Laden- und Schaufensterscheiben
Des Weiteren besteht kein Versicherungsschutz für Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden befinden. Ausgenommen hiervon sind Antennenanlagen und Markisen des Hauptvertrages.