In der Tier-Haftpflichtversicherung gilt, folgendes:
Die Dauer des Vertrages ergibt sich aus dem Versicherungsschein.
Beträgt die Vertragsdauer mindestens ein Jahr, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn weder Sie noch wir von unserem Kündigungsrecht Gebrauch gemacht haben.