In der Tier-Haftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung gilt, folgendes:
1. Recht zur Kündigung
Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Beseitigung von Gefahren vor Eintritt des Versicherungsfalls verletzen, dürfen wir den Vertrag fristlos kündigen.
Sie können Ihren Versicherungsvertrag täglich kündigen. Die Kündigung wird am gewünschten Kündigungstag um 24:00 Uhr wirksam.
Die Kündigung ist im Kundenportal oder per Textform (z. B. E-Mail, Brief) möglich.
2. Weniger oder keine Leistung
Wenn Sie eine der Verhaltensregeln nicht beachten, müssen wir entweder gar nicht oder nur teilweise leisten.
Im Detail hängt das davon ab, ob Sie Ihre Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt haben:
- Haben Sie Ihre Pflichten vorsätzlich verletzt, sind wir von unserer Leistungspflicht befreit.
- Haben Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig verletzt, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen. Der Umfang der Kürzung richtet sich nach der Schwere Ihres Verschuldens.
Können Sie nachweisen, dass die Pflichtverletzung nicht grob fahrlässig war, bleibt unsere Leistungspflicht unverändert bestehen.
Unsere Leistungspflicht bleibt auch dann bestehen, wenn die vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung
- nicht dazu geführt hat, dass der Versicherungsfall eingetreten ist oder festgestellt wurde;
- nicht dazu geführt hat, dass unsere Leistungspflicht festgestellt wurde;
- nicht den Umfang unserer Leistungspflicht verursacht hat.Sie müssen nachweisen, dass die genannten Punkte vorliegen.
Sofern Sie uns nach dem Eintritt des Versicherungsfalls arglistig über Tatsachen täuschen, die für unsere Leistungspflicht dem Grunde und/oder der Höhe nach relevant sind, entfällt unsere Leistungspflicht.
Das gilt auch dann schon, wenn lediglich ein Täuschungsversuch vorliegt.