In der Tier-Haftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung gilt, folgendes:
Nach Abschluss dieses Versicherungsvertrages können sich Risiken, die bei Vertragsabschluss bestanden haben, verändern oder ganz neue Risiken hinzukommen.
Ändern sich bestehende Risiken müssen Sie sich keine Gedanken machen: Diese Veränderungen sind automatisch mitversichert.
Für Risiken, die nach Vertragsabschluss neu entstehen, besteht zunächst Versicherungsschutz bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, ohne dass Sie uns diese besonders anzeigen müssen.
Erst wenn wir Sie dazu auffordern (das kann auch ein Hinweis in der nächsten Beitragsrechnung oder dem nächsten Abbuchungshinweis sein), müssen Sie uns die neuen Risiken anzeigen. Dazu haben Sie dann einen Monat Zeit. Melden Sie die neuen Risiken nicht oder nicht fristgerecht, so entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend ab dem Zeitpunkt, in dem die Risiken eingetreten sind.
Wenn Sie uns die neuen Risiken melden, prüfen wir, ob Sie in den bestehenden Versicherungsvertrag eingeschlossen werden können oder ob ein separater Versicherungsvertrag notwendig ist. Kommt eine Einigung über die Höhe des Beitrags innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige nicht zustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für
- Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht unterliegen;
- Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen;
- Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen;
- Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen werden und deshalb im Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen zu versichern sind;
- Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und amtlicher Tätigkeit.