In der Tier-Haftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung gilt, folgendes:
Ist zum Zeitpunkt der Schadenmeldung nicht klar, ob ein versicherter Sachschaden während der Wirksamkeit dieser Versicherung eingetreten ist oder noch in die Wirksamkeit eines Vorvertrages fällt, werden wir uns nicht darauf berufen, dass kein Versicherungsschutz besteht, sondern uns mit dem Vorversicherer über die zeitliche Zuordnung des Schadens und die damit verbundene Zuständigkeit auseinandersetzen.
Können wir keine Einigung mit dem Vorversicherer erzielen und steht gleichzeitig fest, dass der entsprechende Schadensfall auch nach den Vertragsbestimmungen des Vorversicherers versichert wäre, gehen wir in Vorleistung und regulieren den Schaden auf Basis dieser Vertragsbestimmungen.
Sofern sich herausstellt, dass der Versicherungsfall nicht in den versicherten Zeitraum dieses Vertrages fällt und der Vorversicherer ebenfalls ganz oder teilweise leistungsfrei ist, können wir die erbrachten Leistungen von Ihnen zurückfordern.