In der Tier-Haftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung gilt, folgendes:
1. Versicherungsschutz durch einen Vorvertrag
Sollte sich in einem Versicherungsfall herausstellen, dass die Vertragsbedingungen des unmittelbaren Vorvertrages bei andsafe oder einem anderen Versicherer für Sie einen umfangreicheren Versicherungsschutz bieten als die zum Schadenszeitpunkt mit Ihnen vereinbarten Vertragsbedingungen, werden wir den Versicherungsfall nach den Vertragsbedingungen regulieren, die für Sie günstiger sind.
2. Vorvertrag bei einem anderen Versicherer
Hatten Sie den Vorvertrag bei einem anderen Versicherer abgeschlossen, prüfen wir die Anwendung dieser Besserstellungsklausel, wenn Sie uns die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung stellen.
Die Vertragsbedingungen des anderen Versicherers können wir nur berücksichtigen, wenn
- es sich um einen unmittelbaren Vorvertrag handelt, nach dessen Beendigung Sie erstmals Versicherungsschutz bei uns beantragt haben,
- die vom Schaden betroffene Gefahr weiter versichert wurde und
- die Versicherungssumme des Vorvertrages nicht ausgereicht hat, die Versicherungssumme bzw. Höchstentschädigungsleistung bei andsafe nicht reduziert wurde.
3. Abweichende Versicherungssummen und Selbstbeteiligungen
Erfolgt eine Regulierung auf Basis der Besserstellungsklausel, gelten auch die Versicherungssummen und Selbstbehalte des Vorvertrages.
4. Leistungsausschlüsse
Unabhängig vom Bestehen und Umfang eines Vortrages besteht im Rahmen der Besserstellungsprüfung kein Versicherungsschutz für
- vorsätzliches Verhalten,
- das Halten und den Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen,
- Schadenleistungen ohne Haftungsgrundlage (z. B. Neuwertentschädigung),
- Haftpflichtansprüche aus Risiken, die einer Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen, und
- Versicherungsfälle, soweit diese unter bestehende Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland fallen. Das gilt auch für Wirtschafts-, Handels- und Finanzsanktionen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf andere Staaten erlassen werden, soweit dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften entgegenstehen.