In der Tier-Haftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung gilt, folgendes:
Falls vereinbart, beteiligen Sie sich bei jedem Versicherungsfall an unserer Entschädigungsleistung mit einem im Versicherungsschein und seinen Nachträgen festgelegten Betrag (Selbstbeteiligung).
Das gilt auch dann, wenn die begründe-ten Haftpflichtansprüche aus einem Versicherungsfall höher sind als die Versicherungssumme. Unabhängig von der Selbstbeteiligung gilt, dass unsere Entschädigungsleistung auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt ist.
Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, bleiben wir auch bei Schäden, deren Höhe die Selbstbeteiligung nicht übersteigt, zur Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche verpflichtet.
Unsere Aufwendungen für Kosten werden nicht auf die Versicherungssummen angerechnet.
Übersteigen die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem Versicherungsfall die Versicherungssumme, so tragen wir dennoch die Prozesskosten bis zur Gesamthöhe dieser Ansprüche. In Abweichung zu § 101 Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz ist die Höchstleistung inklusive der Prozesskosten jedoch auf die Versicherungssumme begrenzt.
Haben Sie an die geschädigte Person Rentenzahlungen zu leisten und übersteigt der Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme oder den nach Abzug etwaiger sonstiger Leistungen aus dem Versicherungsfall noch verbleibenden Restbetrag der Versicherungssumme, so erstatten wir die zu leistende Rente nur im Verhältnis der Versicherungssumme bzw. des Restbetrages zum Kapitalwert der Rente.
Für die Berechnung des Rentenwertes gilt die entsprechende Vorschrift der Verordnung über den Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls.
Bei der Berechnung des Betrages, mit dem Sie sich an laufenden Rentenzahlungen beteiligen müssen, wenn der Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme oder die nach Abzug sonstiger Leistungen verbleibende Restversicherungssumme übersteigt, werden die sonstigen Leistungen mit ihrem vollen Betrag von der Versicherungssumme abgesetzt.