In der Tier-Haftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung gilt, folgendes:
Der Versicherungsschutz umfasst
- die Prüfung der Haftpflichtfrage,
- die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche und
- Ihre Freistellung von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen.
1. Freistellung von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen
Berechtigt sind Schadenersatzverpflichtungen dann, wenn Sie aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Entschädigung verpflichtet sind und wir als Ihr Versicherer hierdurch gebunden sind. Anerkenntnisse und Vergleiche, die Sie ohne unsere Zustimmung abgegeben oder geschlossen haben, binden uns nur, soweit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte.
Ist Ihre Schadenersatzverpflichtung mit bindender Wirkung für uns festgestellt worden, müssen wir Sie innerhalb von zwei Wochen vom Anspruch der geschädigten Person freistellen.
2. Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche
Zur Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche führen wir ggf. einen Gerichtsprozess gegen die Person, die den Anspruch gegen Sie erhebt. In diesem Fall tragen wir auch die Kosten des Verfahrens.
3. Verhaltensbedingtes Scheitern der Erledigung eines Haftpflichtanspruchs
Falls die von uns verlangte Erledigung eines Haftpflichtanspruchs durch Anerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich an Ihrem Verhalten scheitert, müssen wir nicht für den Mehraufwand an Entschädigungsleistung, Zinsen und Kosten aufkommen, der von der Weigerung an entsteht.
4. Verteidigungskosten in Strafverfahren
Kommt es wegen eines Schadenereignisses, das einen Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, der unter den Versicherungsschutz fällt, zu einem Strafverfahren und bestellen oder genehmigen wir in diesem Verfahren eine:n Verteidiger:in für Sie, so tragen wir die dadurch entstehenden Kosten. Das gilt sowohl für die Kosten nach der Gebührenordnung als auch für höhere Kosten, die gesondert vereinbart wurden.
5. Begrenzung auf die vereinbarte Versicherungssumme
Unsere Entschädigungsleistung ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Das gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, sind unsere Entschädigungsleistungen für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das Zweifache der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.