In der Tier-Haftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung gilt, folgendes:
1. Vorsätzliche und fahrlässige Schadenverursachung
Führen Sie einen Versicherungsfall vorsätzlich herbei, besteht kein Versicherungsschutz.
Verursachen Sie Schäden fahrlässig oder grob fahrlässig, besteht Versicherungsschutz.
2. Schadensfälle von Angehörigen und wirtschaftlich verbundenen Personen
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind gesetzliche Haftpflichtansprüche, die Angehörige gegen Sie haben. Angehörige im Sinne dieser Bestimmung sind Verwandte des 1. und 2. Grades, Lebenspartner:innen, Schwiegereltern und Schwiegerkinder sowie Pflegeeltern und Pflegekinder, sofern Sie mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder zu den mitversicherten Personen gehören.