In der Tier-Haftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung gilt, folgendes:
Kein Versicherungsschutz besteht für die folgenden Ansprüche, auch wenn es sich um gesetzliche Ansprüche handelt:
- Ansprüche auf Erfüllung von Verträgen, auf Nacherfüllung, aus Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung oder Schadenersatz statt der Leistung;
- der vorgenannten Personen, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft leben.
- Ansprüche, die bestehen, weil der Vertragsgegenstand nicht mehr genutzt werden kann oder der geschuldete Erfolg ausbleibt;
- Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen, die im Vertrauen auf die ordnungsgemäße Vertragserfüllung getätigt wurden;
- Ansprüche auf Ersatz von Vermögensschäden wegen Verzögerung der Leistung;
- Ansprüche wegen anderer Ersatzleistungen, die an die Stelle der Erfüllung treten.
- Ansprüche im Zusammenhang mit Erzeugnissen, die Sie in den Verkehr gebracht haben, oder mit Leistungen, die Sie erbracht haben, sofern Sie wussten, dass diese mangelhaft waren.
- Haftpflichtansprüche wegen Schäden an Sachen, die Sie hergestellt oder geliefert haben, wenn die Ursache der Schäden in der Herstellung oder Lieferung liegt. Das gilt auch dann, wenn die Schadenursache in einem mangelhaften Einzelteil der Sache liegt und zur Beschädigung oder Vernichtung der Sache führt.
- Haftpflichtansprüche wegen Schäden durch Arbeiten oder sonstige Leistungen, wenn die Ursache der Schäden in der Leistung liegt. Das gilt auch dann, wenn die Schadenursache in einer mangelhaften Teilleistung liegt und diese die gesamte Leistung zunichte macht
- Haftpflichtansprüche, die von Ihren Liquidatoren oder von Personen geltend gemacht werden, deren Aufgabe Ihnen gegenüber die Zwangs- und Insolvenzverwaltung, Betreuung oder Vermögensverwaltung ist.
- Ansprüche, soweit Sie aufgrund eines Vertrages oder aufgrund von Zusagen über den Umfang Ihrer gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen
- Ansprüche wegen Personenschäden, die daraus resultieren, dass Sie eine andere Person mit einer Krankheit angesteckt haben. Gleiches gilt für Sachschäden, die durch Krankheiten von Tieren entstanden sind, die Ihnen gehören, von Ihnen gehalten oder von Ihnen veräußert wurden. Der Ausschluss gilt nicht, wenn Sie beweisen, dass Sie weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt haben.
- Ansprüche wegen Sachschäden, die durch Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer entstehen. Gleiches gilt für Vermögensschäden, die sich aus den Sachschäden ergeben
- Ansprüche gegen Sie als Eigentümer:in, Besitzer:in, Halter:in oder Führer:in eines Kraftfahrzeuges oder Kraftfahrzeuganhängers, soweit nicht an anderer Stelle ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.