In der Tier-Haftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung gilt, folgendes:
Absicherung von gesetzlichen Haftpflichtansprüchen gegen andere private Hundehalter:innen
Die Haftpflichtversicherung schützt Sie vor Ansprüchen, die andere Personen gegen Sie geltend machen, weil Ihr Hund den Personen einen Schaden zugefügt hat.
Diesen wichtigen Versicherungsschutz erweitern wir für Sie, indem wir auch Ihre eigenen gesetzlichen Haftpflichtansprüche gegen andere private Hundehalter:innen absichern, deren Hunde Ihnen einen Schaden zufügen. Dabei stellen wir Sie so, als hätten diese Personen eine vergleichbare Hundehalterhaftpflichtversicherung bei uns abgeschlossen, die denselben Versicherungsumfang hat wie dieser Versicherungsvertrag.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Absicherung greift:
- Die Person, gegen die Sie einen Anspruch haben, muss namentlich bekannt sein.
- Es muss ein rechtskräftiges Urteil oder ein vollstreckbarer Vergleich gegen die Person vorliegen.
- Es muss erfolglos versucht worden sein, diesen Titel zu vollstrecken. Das ist nur dann nicht erforderlich, wenn die Person in den letzten drei Jahren eine eidesstattliche Versicherung über ihre Vermögensverhältnisse abgegeben hat oder offensichtlich bzw. zu erwarten ist, dass die Vollstreckung keinen Erfolg haben wird und wir auf eine Vollstreckung verzichten.
- Sie haben die Schadenersatzansprüche, die Sie gegen die Person haben, an uns abgetreten.
Ausschlüsse des Versicherungsschutzes aus diesem Vertrag gelten entsprechend.