In der Tier-Haftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung gilt, folgendes:
Mitversichert ist auch Ihre gesetzliche Haftpflicht, wenn Schäden dadurch entstanden sind, dass Sie Ihre Hunde als Zugtiere von eigenen oder fremden Fuhrwerken (z. B. Sulky oder Schlitten) eingesetzt haben.
Ausgeschlossen bleiben dabei Schäden an den eigenen Fuhrwerken.
Zur Mitversicherung von geliehen und gemieteten Fuhrwerken, siehe Beitrag: "Mietsacheschäden".