In der Tier-Haftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung gilt, folgendes:
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der privaten Verwendung bzw. Überlassung von Hunden als Assistenz-, Such-, Therapie-, Rettungs- oder Schulbegleithund.
Mitversichert ist hierbei die Verwendung als Schulbegleithund ausschließlich an Schulen, an denen der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person selbst beruflich tätig ist.
Mitversichert ist außerdem die gewerbliche Nutzung unter folgenden Voraussetzungen:
- Nutzung durch den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen und
- Selbstständige, nebenberufliche Tätigkeit bis maximal 6.000 EUR Gesamtjahresumsatz oder
- berufliche Tätigkeit aus nichtselbstständiger Beschäftigung.
Kein Versicherungsschutz besteht für das gewerbliche/berufliche Risiko selbst, weder im Haupt- noch im Nebenerwerb.
Erlangt der Tierhalter oder eine andere versicherte Person Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtvertrag (z.B. eine Berufshaftpflicht), so entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.