In der Tier-Haftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung gilt, folgendes:
1. Definition des Versicherungsfalls
Die Versicherung greift, wenn Sie
- wegen eines Schadenereignisses, das während der Wirksamkeit der Versicherung eintritt und
- einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte,
- aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts
- von einer dritten Person auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden.
Schadenereignis ist das Ereignis, das unmittelbar zur Schädigung des Dritten geführt hat.
Wann der Schaden verursacht wurde, spielt keine Rolle.
2. Versicherungsfall bei Serienschaden
Mehrere Versicherungsfälle, die während der Wirksamkeit der Versicherung eintreten, gelten als ein Versicherungsfall, wenn Sie
- auf derselben Ursache beruhen,
- auf gleichen Ursachen mit innerem Zusammenhang beruhen, insbesondere in sachlicher und zeitlicher Hinsicht,
Der Versicherungsfall gilt dann im Zeitpunkt des ersten Versicherungsfalls der Serie als eingetreten.