In der Tier-Haftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung gilt, folgendes:
Mitversichert sind Ihre Familienangehörigen sowie alle sonstigen Personen, mit denen Sie
in häuslicher Gemeinschaft leben, wenn diese nicht gewerbsmäßig Ihren Hund hüten bzw betreuen.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des nicht gewerbsmäßig tätigen Tierhüters in dieser Eigenschaft.
Alle für Sie geltenden Vertragsbestimmungen sind auf die mitversicherten Personen entsprechend anzuwenden.
Ausgenommen sind die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung, wenn das neue Risiko nur für eine mitversicherte Person entsteht.
Risikobegrenzungen oder Leistungsausschlüsse gelten stets für alle versicherten Personen, unabhängig davon, welche dieser Personen die Voraussetzungen erfüllt.
Die Rechte aus diesem Versicherungsvertrag stehen nur Ihnen als Versicherungsnehmer:in zu. An die Verhaltensregeln/Obliegenheitenmüssen sich dagegen neben Ihnen auch alle mitversicherten Personen halten.