In der Glasversicherung der Andsafe Versicherung gilt, folgendes:
1. Vollmacht für Ihre Erklärungen
Ein Versicherungsvertreter bzw. eine Versicherungsvertreterin gilt als bevollmächtigt, von Ihnen abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen, die folgende Punkte betreffen:
- den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrages;
- ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung;
- Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrages und während des Versicherungsverhältnisses.
2. Vollmacht für Erklärungen von Andsafe
Der Versicherungsvertreter bzw. die Versicherungsvertreterin gilt außerdem als bevollmächtigt, Ihnen von uns ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge zu übermitteln.
3. Zahlungen an den Versicherungsvertreter
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen entgegenzunehmen, die Sie im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leisten. Eine Beschränkung dieser Vollmacht müssen Sie nur gegen sich gelten lassen, wenn Sie im Zeitpunkt der Zahlung wussten oder grob fahrlässig nicht wussten, dass die Beschränkung bestand.