In der Glasversicherung der Andsafe Versicherung gilt, folgendes:
Der Anspruch auf den ersten Beitrag entsteht mit dem vereinbarten Beginn der Versicherung, frühestens jedoch mit dem Zugang des Versicherungsscheins.
Sie zahlen den Beitrag rechtzeitig, wenn Sie ihn innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins überweisen bzw. der Beitrag bis zu diesem Zeitpunkt vom angegebenen Konto abgebucht werden kann und Sie der Abbuchung nicht widersprechen.
Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins, beginnt der Versicherungsschutz erst mit dem Datum Ihrer Zahlung. Können Sie allerdings nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung bzw. verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben, beginnt der Versicherungsschutz wie vereinbart.
Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, sind wir berechtigt, vom Versicherungsvertrag zurückzutreten. Dieses Recht haben wir nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung bzw. verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben.