In der Glasversicherung der Andsafe Versicherung gilt folgendes:
Der Beitrag erhöht oder vermindert sich jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres für die in diesem Jahr beginnende Versicherungsperiode entsprechend dem Prozentsatz, um den sich die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Preisindizes für Verglasungsarbeiten verändert haben.
Für Wohnungen, Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser gilt der Index für Wohngebäude insgesamt. Der Veränderungsprozentsatz wird auf eine Stelle hinter dem Komma gerundet. Maßgebend sind die für den Monat Mai veröffentlichten Indizes.
Die Beitragsanpassung erfolgt entsprechend der bisherigen und der erwarteten zukünftigen Entwicklung des Schadenbedarfs unter Berücksichtigung der anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik. Dabei dürfen wir diejenigen Versicherungsverträge zusammenzufassen, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen einen gleichartigen Risikoverlauf erwarten lassen. Soweit wir von einer Möglichkeit, den Beitrag zu erhöhen, keinen Gebrauch machen, können wir entsprechend ungenutzte Anpassungen jeweils vortragen und bei einer späteren Neufestsetzung des Beitrags berücksichtigen.
Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungsteuer, die Sie in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten haben.