In der Glasversicherung der Andsafe Versicherung gilt, folgendes:
Einen Wohnungswechsel müssen Sie uns spätestens bei Umzugsbeginn in Textform (z. B. per E-Mail) mitteilen. Dabei ist die neue Wohnfläche in Quadratmetern anzugeben. Waren für die bisherige Wohnung besondere Sicherungen vereinbart, ist uns außerdem mitzuteilen, ob auch in der neuen Wohnung entsprechende Sicherungen vorhanden sind.
Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die Wohnfläche oder der Wert des Hausrats, kann
das zu einer Unterversicherung führen, wenn der Versicherungsschutz nicht angepasst wird.