In der Glasversicherung der Andsafe Versicherung sind folgende Gefahren nicht versichert:
Nicht versichert sind Beschädigungen von Oberflächen oder Kanten (z. B. Schrammen, Muschelausbrüche) durch Glasbruch.
Undichtwerden der Randverbindungen von Mehrscheiben-Isolierverglasungen durch normale Abnutzung, Fabrikations- oder Verglasungsfehler (Kondensatbildung im Scheibenzwischenraum).
Schäden an Versicherten Sachen, für die Entschädigung über eine andere Versicherung (z.B. Wohngebäudeversicherung) erlangt werden kann.
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung;
- Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Sturm/Hagelschlag, Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbruch
- Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, innere Unruhen, Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen