In der Glasversicherung der Andsafe Versicherung gilt bei Glasbruch, folgendes:
Die Gefahr des Glasbruchs ist nur versichert, wenn wir dies ausdrücklich vereinbart haben.
Der Hauptvertrag (Hausratversicherung gegen Feuer,- Einbruchdiebstahl-,Leitungswasser und Sturm/Hagelschäden) und der Zusatzvertrag gegen weitere Glasbruchschäden sind rechtlich selbständige Verträge.
Für den Zusatzvertrag gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Hausratversicherung, soweit sich nicht aus den folgenden Bestimmungen etwas anderes ergbit.
Wird der Hauptvertrag durch Kündigung, Rücktritt oder einen sonstigen Grund beendet, so endet auch der Zusatzvertrag zum selben Termin.